Insekten in Lebensmitteln


Um die Insekten in Lebensmitteln ist es mittlerweile ruhiger geworden, auch wenn der Aufschrei vor kurzem noch relativ groß war.

Nur weil kaum noch darüber berichtet wird, heißt das nicht, dass sie nicht längst in unterschiedlichen Lebensmitteln ganz legal vorhanden sind. Doch nicht jeder ist bereit Insekten zu essen. Was kann man daher unternehmen, wenn man keine Insekten essen möchte?

Hersteller sind verpflichtet, Insekten auf Verpackungen zu deklarieren. Hierfür sind sowohl die deutschen als auch die lateinischen Bezeichnungen zugelassen. Hier sind einige Bezeichnungen, die verwendet werden:

  • Gelben Mehlwurms (Tenebrio molitor) seit 2021 zugelassen und dürfen sowohl als ganzes, getrocknetes Insekt als auch in Pulverform verarbeitet werden

  • Wanderheuschrecke (Locusta migratoria). Sie darf gefroren, getrocknet (jeweils ohne Flügel und Beine) oder gemahlen hinzugefügt werden

  • Hausgrille (Acheta domesticus) seit 2022 zugelassen und darf gefroren oder gefriergetrocknet und vermahlen zu Pulver beigemischt werden. Seit Januar 2023 darf das teilweise entfettete Pulver der Hausgrille als Zusatzstoff zu Lebensmitteln hinzugefügt werden.

  • Getreideschimmelkäfer (Alphitobius diaperinus) ist seit 2023 zugelassen. Auch er darf als Paste oder Pulver Keksen, Nudeln oder Chips beigemengt werden.

In als vegan gekennzeitchneten Lebensmitteln dürfen nach wie vor keine Insekten, egal in welcher Form enthalten sein (https://www.peta.de/neuigkeiten/insekten-lebensmittel/).

In folgenden Produkten können Insekten enthalten sein:

  • Getreideriegel
  • Brot und Brötchen
  • Verarbeitetes Getreide und Frühstückszerealien
  • Porridge
  • Vormischungen (trocken) für Backwaren
  • Getrocknete oder gefüllte Erzeugnisse aus Teigwaren
  • Molkenpulver
  • Suppen
  • Pizza
  • Gerichte auf Getreide-, Teigwarenbasis
  • Nudeln
  • Snacks, wie Chips, Cracker oder Brotstangen
  • Erdnussbutter
  • Verzehrfertige, herzhafte Sandwiches
  • Fleischzubereitungen
  • Fleischanaloge
  • Analoge von Milch und Milchprodukten
  • Schokolade
  • Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG für Erwachsene

Laut Verordnungen muss eine der folgenden Angaben in der Zutatenliste stehen, wenn Insekten enthalten sind:

  • „Acheta domesticus (Hausgrille, Heimchen), gefroren“
  • „Acheta domesticus (Hausgrille, Heimchen), getrocknet/pulverförmig“
  • „Gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ 
  • „Getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“

Wer also keine Insekten und deren Bestandteile essen möchte, sollte daher das Kleingedruckte auf der Verpackung genau beachten.

Um die Insekten in Lebensmitteln ist es mittlerweile ruhiger geworden, auch wenn der Aufschrei vor kurzem noch relativ groß war.

Nur weil kaum noch darüber berichtet wird, heißt das nicht, dass sie nicht längst in unterschiedlichen Lebensmitteln ganz legal vorhanden sind. Doch nicht jeder ist bereit Insekten zu essen. Was kann man daher unternehmen, wenn man keine Insekten essen möchte?

Hersteller sind verpflichtet, Insekten auf Verpackungen zu deklarieren. Hierfür sind sowohl die deutschen als auch die lateinischen Bezeichnungen zugelassen. Hier sind einige Bezeichnungen, die verwendet werden:

  • Gelben Mehlwurms (Tenebrio molitor) seit 2021 zugelassen und dürfen sowohl als ganzes, getrocknetes Insekt als auch in Pulverform verarbeitet werden

  • Wanderheuschrecke (Locusta migratoria). Sie darf gefroren, getrocknet (jeweils ohne Flügel und Beine) oder gemahlen hinzugefügt werden

  • Hausgrille (Acheta domesticus) seit 2022 zugelassen und darf gefroren oder gefriergetrocknet und vermahlen zu Pulver beigemischt werden. Seit Januar 2023 darf das teilweise entfettete Pulver der Hausgrille als Zusatzstoff zu Lebensmitteln hinzugefügt werden.

  • Getreideschimmelkäfer (Alphitobius diaperinus) ist seit 2023 zugelassen. Auch er darf als Paste oder Pulver Keksen, Nudeln oder Chips beigemengt werden.

Laut Verordnungen (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/insekten-in-nahrungsmitteln-2162992) muss eine der folgenden Angaben in der Zutatenliste stehen, wenn Insekten enthalten sind:

  • „Acheta domesticus (Hausgrille, Heimchen), gefroren“
  • „Acheta domesticus (Hausgrille, Heimchen), getrocknet/pulverförmig“
  • „Gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ 
  • „Getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“

Wer also keine Insekten und deren Bestandteile essen möchte, sollte daher das Kleingedruckte auf der Verpackung genau beachten.

Aufbewahrung von Bewerberdaten


Wer im Berufsleben steht, hat sich in der Regel schon mehrfach beworben. Nicht auf jede Bewerbung folgt aber eine Einstellung. Die Gründe sind vielfältig, werden aber hier nicht weiter erörtert.

Hier geht es um die Frage, wie mit den Bewerbungsuntelagen und den personenbezogenen Daten umgegangen wird, wenn ein Bewerber nicht eingestellt wird, bzw. ein Bewerber seine Bewerbung zurückzieht.

Weder das DGSVO (Datenschutzgrundverordnung), noch das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) regeln die Aufbewahrung von Daten. Es gibt aber eine Regel von zwei bis sechs Monaten, nach erfolgter Absage. Nach § 35 Abs. Nr. 3 BDSG müssen Personenbezogene Daten gelöscht werden, sobald der Zweck hierfür entfällt. Danach sollten die Daten von Bewerbern gelöscht / vernichtet werden.

Eine Ausnahme ist, wenn das Einverständnis des Bewerbers für eine längere Aufbewahrung vorher schriftlich gegeben wurde. Der Satz: „Wir freuen uns aber, wenn wir Ihre Daten für weitere Projekte in der nahen Zukunft erfassen dürfen.“ reicht nicht aus, um Bewerberdaten über die normal übliche Frist hinaus zu speichern. Der Bewerber muss der längeren Aufbewahrung schriftlich zustimmen.

Dies gilt übrigens auch für Blindbewerbungen. Hat ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Bewerbung keine geeignete Stelle für den Bewerber, sind die Daten zu löschen.

Da für die Löschung personenbezogener Bewerbungsdaten die Absage des Unternehmens erforderlich ist und nicht jedes Unternehmen allen Bewerbern, die nicht eingestellt werden eine Absage schickt, ist es also ratsam, dass man als Bewerber nachhakt, wenn man längere Zeit nichts von einem Unternehmen hört, bei dem man sich beworben hat. Auch wenn man in diesem Zeitraum bereits eine neue Stelle gefunden hat. Gegebenen falls kann man die Empfänger von Bewerbungen zur Löschung / Rückgabe oder Vernichtung der dort hingeschickten Bewerbungsunterlagen auffordern.

Das Maker Café – Neue Veranstaltungsreihe in München


In München gibt es eine neue Veranstaltungsreihe. Sie heißt Maker Café und wird vom Computerarchiv München in den Räumen der Wikipedia München veranstaltet.

Der 1. Abend des Maker Cafés findet

am: 25.3.2022

ab: 19:00 Uhr

In den Räumen der

Wikipedia München
Angertorstraße 3
80469 München

Anmeldung unter: wikimuc@wikipedia.de

An diesem unterhaltsamen und geselligen Abend wird anhand von einfachen Beispielen gezeigt, wie ein BBC micro:bit programmiert und mit externen Bauteilen (Taster, LEDs, etc.) eine komplette Schaltung realisiert werden kann.

Es sind absolut KEINERLEI Vorkenntnisse erforderlich, alles wird anschaulich und nachvollziehbar gezeigt und erklärt.

Weitere Informationen finden Sie / findet ihr unter:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:WikiMUC/2022-03-25_1._Maker-Café

Künftige Themen und Daten werden zu gegebener Zeit bekanntgegeben.

Die Schufa will auf Kontoauszüge zugreifen


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Im November 2020 wurde bekannt, dass die Schufa mit “Check Now” zusätzlich zu den bisherigen Daten, auf die sie zugreift, auch auf Kontodaten zugreifen möchte. Dies soll angeblich einen Schutz für Personen mit negativer Bonität darstellen, die bisher Probleme bei Mietverträgen, Mobilfunkverträgen und anderen Dienstleistungsverträgen hatten. Die Zustimmung zur Einsicht in die Kontoauszüge muss jeder selbst erteilen. Doch überliest man leicht, welche Daten man mit dem Häkchen alles freigibt. Zur Zeit ist dies ein Pilotprojet, das die Schufa gemeinsam mit O2 mit einer geringen Zahl von 100 Nutzern testet.

Bisher weiß die Schufa zwar, wieviele Konten wir besitzen und ob wir Kredite pünktlich zurückzahlen. Wieviel Geld wir tatsächlich besitzen und wofür wir es ausgeben, weiß die Schufa bislang nicht. Durch Zugriff auf Kontoauszüge könnte die Schufa aber Zugriff auf unser komplettes Verbraucherverhalten bekommen und die gewonnene Daten weiterverarbeiten. Dies brächte uns einen weiteren Schritt näher zum gläsernen Bürger.

Die Petitionsplattform Campact fordert, dass Kontoauszüge auch weiterhin Privatsache bleiben und die Schufa “Check Now” stoppen soll. Die entsprechende Petition ist im Netz verfügbar und kann von Interessierte  unterschrieben werden.

Urlaub in Coronazeiten – Reisewarnungen


Nach dreimonatigem Lock down und mit steigenden Temperaturen, hatten die meisten von uns genug von der selbst Isolation und wollten nicht nur zuhause mehr in die Natur und wieder Menschen treffen, sondern auch den Sommerurlaub für Reisen in andere Länder nutzen. Durch den Lock down sind in vielen Ländern die Coronazahlen nach unten gegangen, so dass die meisten Grenzen wieder geöffnet wurden und Urlaubsreisen geplant werden konnten.

Leider sind mit den angestiegenen Reisezahlen auch die Zahlen der Coronainfizierten und –erkrankten wieder angestiegen, so dass nun in einigen Ländern wieder stärkere Beschränkungen eingeführt wurden und das Auswärtige Amt für Länder und Regionen, in denen die Infektionszahlen besonders stark angestiegen sind Reisewarnungen ausgesprochen hat. Diese Reisewarnungen ändern sich im Moment praktisch täglich. Gebuchte Pauschalreisen können in der Regel kostenfrei storniert werden, wenn eine Reisewarnung in Kraft tritt.

Coronabedingte Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes

Um sich selbst aber auch um andere zu schützen, sollte man sich vorab über die Schutzmaßnahmen der jeweiligen Länder und Regionen informieren und und diese auch beherzigen.

Entwicklung der täglich neu gemeldeten Fallzahl des Coronavirus (COVID-19) in ausgewählten Ländern

Link

Maskenpfilcht im Bayern


Ab Montag dem 28. April 2019 werden auch in Bayern weitere Geschäfte wieder für Kunden offen sein. Um Rückschläge bei der Bekämpfung des Corona Virus zu verhindern gilt ab der nächsten Woche neben den bisherigen Abstandsempfehlungen eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften.

Viele Änderungsschneidereien habe bereits Stoffmasken hergestellt, die sie vor ihren eigentlichen Geschäften verkaufen. Das Stadtportal München empfiehlt auch einige Geschäfte im Stadtgebiet, die Stoffmasken anbieten:

https://muenchenhaeltzamm.de/tags:masken?utm_source=web_small&utm_campaign=mhz

Auch in anderen bayerischen Städten werden kreative Schutzmasken verkauft. So produziert zum Beispiel eine Regensburger Firma Masken aus dem 3D-Drucker:

https://www.idowa.de/inhalt.corona-krise-regensburger-firma-produziert-schutzmasken-aus-dem-3d-drucker.5acedab7-8ea7-4aa2-816d-79a15ed2c076.html

Wer ein bisschen Geschick beim Nähen besitzt, kann sich seine Schutzmaske natürlich auch selbst machen:

https://www.blizz-regensburg.de/corona/maskeauf-behelfs-mund-nasen-schutz-selbst-naehen-119163/

Die Stoffmasken kann man in der Regel bei 60° waschen.

FFP3 Masken, aber auch Einwegmasken sind mittlerweile über verschiedene Internetportale wieder erhältlich.

Webcam Abdeckung–Schutz der Privatsphäre


Viele von uns behelfen sich nach wie vor mit zugeschnittenen Papierstreifen und Klebeband, um die Webcam ihres Laptops zuzukleben. Diese Papierstreifen samt Klebeband müssen regelmäßig erneuert werden, da sie für jede online Besprechung und jedes Webinar heruntegenommen und anschließend wieder neu über der Webcam befestigen müssen. Das ist lästig und verursacht in regelmäßigen Abständen auch vermeidbaren Müll.

Als Alternative gibt es von verschiedenen Herstellern zu moderaten Preisen Webcam Abdeckungen zu kaufen. Diese lassen sich einfach und schnell montieren und sind einfach zu öffnen und wieder zu verschließen. Ebenso einfach lassen sie sich wieder vom Laptop entfernen, wenn die Webcam Abdeckungen nicht mehr gebraucht werden oder nicht mehr erwünscht sind.

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Corona – die Statistik


Das Corona Virus hält die Welt in Atem und trotz Ausgangsbeschränkungen schnellen die Erkrankungen und auch die Todesfälle weiterhin nach oben. Wie lange unsere Städte praktisch still stehen und die Arbeitswelt auf “Notbetrieb” heruntergefahren bleibt, ist im Moment nicht absehbar.

Nur in China, wo die Regierung davon ausgeht, dass die Zahlen nun Rückläufig sind und der Zenit damit überschritten ist, wurden die Ausgangsbeschränkungen mittlerweile gelockert. Mit Interesse können wir nun verfolgen, ob die Zahlen der Neuerkrankungen durch die Öffnung wieder steigen werden beobachten. Wollen wir hoffen, dass sich in China eine Besserung abzeichnet.

Die täglichen Statistiken über die weltweite Entwicklung des Virus können Sie auf folgender Seite verfolgen:

https://de.statista.com/themen/6018/corona/

Statistik: Fallzahl des Coronavirus (COVID-19) seit Dezember 2019 nach am schwersten betroffenen Ländern bis zum 28. März 2020 | Statista
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

Die bsiher weltweiten Todesfälle stellen sich fongendermanßen dar:

Statistik: Entwicklung der weltweiten Zahl der Todesfälle aufgrund des Coronavirus (COVID-19) seit Januar 2020 (Stand: 29. März 2020) | Statista
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

 

Corona – Hilfe in der Krise


Vor wenigen Wochen hätte noch kaum jemand damit gerechnet, dass das Corona Virus die Welt derart in Atem halten würde und die Zahl der Erkrankten und der Verstorbenen rund um den Globus derart in die Höhe schnellen würde.

Die Straßen in den Städten sind fast Menschenleer, die meisten Geschäfte sind geschlossen.

Während Ärzte und Pflegemitarbeiter am Anschlag arbeiten und kein Ende in Sicht ist, können viele Menschen vom Homeoffice aus arbeiten. Freiberufler hingegen müssen in den oft unbezahlten Zwangsurlaub und andere Angestellte müssen in Kurzarbeit. Je länger dieser Zustand anhält, desto mehr wirtschaftliche Existenzen werden vom Corona Virus in Mitleidenschaft gezogen und bedroht.

Bund und Länder haben ein Soforthilfeprogramm auf den Weg gebracht, das Unternehmen und Mitarbeiter in der momentanen Situation unterstützen soll. Die Anträge kann man ab dem 30.03.2020 stellen.

Hier finden Sie verschieden Antragsformulare für die Soforthilfe:

https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

 

https://www.bvmw.de/themen/coronavirus/downloads/

Instagram: Fotos vom Desktop aus hochladen


Instagram ist darauf ausgerichtet, Fotos vom Smartphone direkt in ein Profil hochzuladen. Doch was machen Sie, wenn sie Fotos, die Sie mit Ihrer Kamera aufgenommen haben in Ihr Profil einfügen wollen?

  • Nutzen Sie einen Chrome oder Firerfox Browser und melden Sie sich in Ihrem Profil an.

Instagram_1 Kopie

  • Betätigen Sie nun die F12-Taste.

    Instagram2 Kopie

 

  • Simulieren Sie nun die Smartphone Ansicht.
  • Klicken Sie auf das Fotosymbol auf der linken Seite und laden Sie das gewünschte Foto hoch.

 

Instagram3 Kopie

Es dauert nun noch einige Zeit, bis die hochgeladenen Fotos im Profil sichtbar werden. Wundern Sie sich also nicht, wenn Sie nicht sofort die Ergebnisse sehen.