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Um die Insekten in Lebensmitteln ist es mittlerweile ruhiger geworden, auch wenn der Aufschrei vor kurzem noch relativ groß war.
Nur weil kaum noch darüber berichtet wird, heißt das nicht, dass sie nicht längst in unterschiedlichen Lebensmitteln ganz legal vorhanden sind. Doch nicht jeder ist bereit Insekten zu essen. Was kann man daher unternehmen, wenn man keine Insekten essen möchte?
Hersteller sind verpflichtet, Insekten auf Verpackungen zu deklarieren. Hierfür sind sowohl die deutschen als auch die lateinischen Bezeichnungen zugelassen. Hier sind einige Bezeichnungen, die verwendet werden:
- Gelben Mehlwurms (Tenebrio molitor) seit 2021 zugelassen und dürfen sowohl als ganzes, getrocknetes Insekt als auch in Pulverform verarbeitet werden
- Wanderheuschrecke (Locusta migratoria). Sie darf gefroren, getrocknet (jeweils ohne Flügel und Beine) oder gemahlen hinzugefügt werden
- Hausgrille (Acheta domesticus) seit 2022 zugelassen und darf gefroren oder gefriergetrocknet und vermahlen zu Pulver beigemischt werden. Seit Januar 2023 darf das teilweise entfettete Pulver der Hausgrille als Zusatzstoff zu Lebensmitteln hinzugefügt werden.
- Getreideschimmelkäfer (Alphitobius diaperinus) ist seit 2023 zugelassen. Auch er darf als Paste oder Pulver Keksen, Nudeln oder Chips beigemengt werden.
In als vegan gekennzeitchneten Lebensmitteln dürfen nach wie vor keine Insekten, egal in welcher Form enthalten sein (https://www.peta.de/neuigkeiten/insekten-lebensmittel/).
In folgenden Produkten können Insekten enthalten sein:
- Getreideriegel
- Brot und Brötchen
- Verarbeitetes Getreide und Frühstückszerealien
- Porridge
- Vormischungen (trocken) für Backwaren
- Getrocknete oder gefüllte Erzeugnisse aus Teigwaren
- Molkenpulver
- Suppen
- Pizza
- Gerichte auf Getreide-, Teigwarenbasis
- Nudeln
- Snacks, wie Chips, Cracker oder Brotstangen
- Erdnussbutter
- Verzehrfertige, herzhafte Sandwiches
- Fleischzubereitungen
- Fleischanaloge
- Analoge von Milch und Milchprodukten
- Schokolade
- Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG für Erwachsene
Laut Verordnungen muss eine der folgenden Angaben in der Zutatenliste stehen, wenn Insekten enthalten sind:
- „Acheta domesticus (Hausgrille, Heimchen), gefroren“
- „Acheta domesticus (Hausgrille, Heimchen), getrocknet/pulverförmig“
- „Gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“
- „Getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“
Wer also keine Insekten und deren Bestandteile essen möchte, sollte daher das Kleingedruckte auf der Verpackung genau beachten.
Um die Insekten in Lebensmitteln ist es mittlerweile ruhiger geworden, auch wenn der Aufschrei vor kurzem noch relativ groß war.
Nur weil kaum noch darüber berichtet wird, heißt das nicht, dass sie nicht längst in unterschiedlichen Lebensmitteln ganz legal vorhanden sind. Doch nicht jeder ist bereit Insekten zu essen. Was kann man daher unternehmen, wenn man keine Insekten essen möchte?
Hersteller sind verpflichtet, Insekten auf Verpackungen zu deklarieren. Hierfür sind sowohl die deutschen als auch die lateinischen Bezeichnungen zugelassen. Hier sind einige Bezeichnungen, die verwendet werden:
- Gelben Mehlwurms (Tenebrio molitor) seit 2021 zugelassen und dürfen sowohl als ganzes, getrocknetes Insekt als auch in Pulverform verarbeitet werden
- Wanderheuschrecke (Locusta migratoria). Sie darf gefroren, getrocknet (jeweils ohne Flügel und Beine) oder gemahlen hinzugefügt werden
- Hausgrille (Acheta domesticus) seit 2022 zugelassen und darf gefroren oder gefriergetrocknet und vermahlen zu Pulver beigemischt werden. Seit Januar 2023 darf das teilweise entfettete Pulver der Hausgrille als Zusatzstoff zu Lebensmitteln hinzugefügt werden.
- Getreideschimmelkäfer (Alphitobius diaperinus) ist seit 2023 zugelassen. Auch er darf als Paste oder Pulver Keksen, Nudeln oder Chips beigemengt werden.
Laut Verordnungen (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/insekten-in-nahrungsmitteln-2162992) muss eine der folgenden Angaben in der Zutatenliste stehen, wenn Insekten enthalten sind:
- „Acheta domesticus (Hausgrille, Heimchen), gefroren“
- „Acheta domesticus (Hausgrille, Heimchen), getrocknet/pulverförmig“
- „Gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“
- „Getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“
Wer also keine Insekten und deren Bestandteile essen möchte, sollte daher das Kleingedruckte auf der Verpackung genau beachten.